Documentation pour "bundesverfassung kommentar"
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• grundlagenbericht
www.verfassung-sz.ch - 22/09/2011 02:32:41
...wiederum zu revidieren, scheiterte 184223. 4. Im jungen Bundesstaat Der Sonderbundskrieg endete für den Kanton Schwyz in einer schweren Niederlage24. Mit dem Sieg der liberalen Stände war der Weg frei für die Bildung eines modernen Bundesstaates. Normative Grundlage dieses neuen Staates bildete die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12. September 184825. Der Kanton Schwyz verwarf zwar diese Verfassung, unterzog sich jedoch nachher der neuen Verfassungsordnung26. Nach einem ersten gescheiterten Anlauf27 stimmten die Schwyzer dagegen der neuen Verfassung des eidgenössischen Standes...
Infos PDF : 19/10/2004 - 102 p. - 0.46 Mo - Version HTML
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• lit-ch-87-2008
www.anneepolitique.ch - 18/06/2011 04:01:09
...of Swiss politics? , in West European politics, 2001, no 2, S. 77-94. Sachi, S., «Postmaterialismus in der Schweiz von 1972 bis 1990», in Schweizerische Zeitschrift für Soziologie, 18/1992, Nr. 1, S. 87 ff. Schwander, Marianne, «Bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Artikel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung und die Frage der Verfassungsmässigkeit von Frauenquoten», in Aktuelle juristische Praxis, 1997, S. 963-980. Seiler, Hansjörg / Webler, Th., «Prozedurale Demokratie Ein Beitrag zur schweizerischen Demokratiereform», in Zeitschrift für schweizerisches Recht, 114/1995, I, S. 171 ff. Seitz, Werner,...
Infos PDF : 16/12/2009 - 54 p. - 0.36 Mo - Version HTML
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http://www.anneepolitique.ch//docu/lit-ch-87-2008.pdf
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• d Interspezies Mischwesen
www.cass.ch - 05/05/2011 02:51:05
...des therapeutischen Potentials dieser Zellen werden unter anderem wiederum Chimären eine wichtige Rolle spielen. Gesetzliche Regelungen im Humanbereich Verschiedene Staaten haben im Humanbereich bereits Regelungen erlassen, welche allerdings teils sehr verschieden sind. Die Schweizerische Bundesverfassung vom 18. Dezember 1998 legt fest, dass nichtmenschliches Keim- und Erbgut nicht in menschliches Keimgut eingebracht oder mit ihm verschmolzen werden darf (Art. 119 Abs. 2 Bst. b BV). Im St. Galler Kommentar zur Bundesverfassung wird dazu festgestellt Die Vermischung von Mensch und Tier kann...
Infos PDF : 21/07/2009 - 9 p. - 0.29 Mo - Version HTML
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http://www.cass.ch/downloads/d_Interspezies_Mischwesen.pdf
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• d Interspezies Mischwesen
www.akademien-schweiz.ch - 18/01/2011 04:06:39
...des therapeutischen Potentials dieser Zellen werden unter anderem wiederum Chimären eine wichtige Rolle spielen. Gesetzliche Regelungen im Humanbereich Verschiedene Staaten haben im Humanbereich bereits Regelungen erlassen, welche allerdings teils sehr verschieden sind. Die Schweizerische Bundesverfassung vom 18. Dezember 1998 legt fest, dass nichtmenschliches Keim- und Erbgut nicht in menschliches Keimgut eingebracht oder mit ihm verschmolzen werden darf (Art. 119 Abs. 2 Bst. b BV). Im St. Galler Kommentar zur Bundesverfassung wird dazu festgestellt Die Vermischung von Mensch und Tier kann...
Infos PDF : 21/07/2009 - 9 p. - 0.29 Mo - Version HTML
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http://www.akademien-schweiz.ch/downloads/d_Interspezies_Mischwesen.pdf
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• dokument bericht id 310 rnd1373
www.zrk.ch - 20/01/2011 04:17:13
...des Gemeinwesens für das sie handeln, wenn sie die besagten Aufgaben wahrnehmen; in diesem Sinn ist ihnen ein Teil der staatlichen Gewalt übertragen. Deshalb geht es nicht an, sie von der Verpflichtung zu entbinden, die Grundrechte zu respektieren" (Rainer J. Schweizer in: Die Schweizerische Bundesverfassung, Kommentar, Rz 15 ff. zu Art. 35 BV, Zürich 2002). Aus diesem Grunde sind sämtliche privaten Vertragspartner einer Leistungsvereinbarung bei der Erfüllung der ihnen übertragenen öffentlichen Aufgabe zwingend an die Grundrechte gebunden. 2. Ausstandspflicht Es handelt sich um eine nicht verzichtbare...
Infos PDF : 2/11/2005 - 48 p. - 0.16 Mo - Version HTML
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http://www.zrk.ch/dms/dokument/dokument_bericht_id_310_rnd1373.pdf
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• RapportDFE09
www.fdep.ch - 22/05/2011 03:11:04
... 64a BV. Gutachten zuhanden der Expertengruppe Weiterbildung. St. Gallen. www.bbt.admin.ch. Ehrenzeller, B., & Sahlfeld, K. (2008). St. Galler Kommentar zu den Vorbemerkungen zur Bildungsverfassung. In Ehrenzeller, B., Mastronardi, P., Vallender, K. A., & Schweizer, R. (Eds.), Die schweizerisches Bundesverfassung: Kommentar (pp. 1107-1122). Zürich/St. Gallen: Dike/Schulthess Juristische Medien AG. Commission d experts sur le financement de l apprentissage tout au long de la vie (2004), mise sur pied par le Bundesministerium für Bildung und Forschung. Finanzierung Lebenslangen Lernens der Weg in die...
Infos PDF : 3/11/2009 - 53 p. - 1.26 Mo - Version HTML
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http://www.fdep.ch/Documents/RapportDFE09.pdf
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